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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Ayyildiz Hali GmbH – Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen für Geschäftskunden

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Ayyildiz Hali GmbH, Computacenter Park 2-4, 50170 Kerpen-Sindorf (nachfolgend „wir“ oder „Ayyildiz“), gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Käufer“).

1.2 Wir verkaufen ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Bestellung bestätigt der Käufer, dass er die Ware für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit erwirbt. Ein Verkauf an Verbraucher findet nicht statt.

1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Dies gilt auch, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos liefern.

1.4 Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer, ohne dass wir erneut auf sie hinweisen müssen.

1.5 Individuelle Vereinbarungen (z. B. Rahmenverträge, Eigenmarken- oder Fulfillment-Vereinbarungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Kommissionsgeschäfte tätigen wir nicht.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote, Preislisten und Darstellungen im B2B-Shop sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

2.2 Die Bestellung des Käufers ist ein verbindliches Angebot. Der Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung in Textform oder durch Auslieferung der Ware zustande.

2.3 Geringfügige, handelsübliche Abweichungen in Farbe, Maß, Material und Struktur, insbesondere bei Teppichen und Textilien, bleiben vorbehalten, soweit sie für den Käufer zumutbar sind.

2.4 Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist, insbesondere bei Zahlungsverzug aus früheren Lieferungen oder bei Stellung eines Insolvenzantrags. Stattdessen können wir auch Vorkasse oder eine angemessene Sicherheit verlangen.

3. Preise

3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, ab unserem Lager in Kerpen, ohne Verpackung, Fracht und Versicherung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Preise gelten, soweit nicht anders angegeben, pro Quadratmeter oder pro Stück; Postenpreise gelten nur nach vorheriger Absprache und Bestätigung in Textform.

3.2 Maßgeblich sind die Preise unserer Auftragsbestätigung. Preisänderungen vor Vertragsschluss bleiben vorbehalten. Liegen zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate, dürfen wir die Preise angemessen anpassen, wenn sich unsere Kosten (z. B. Einkaufspreise, Fracht, Zölle, Energie) nachweislich erhöht haben.

4. Lieferung, Lieferzeit und Gefahrübergang

4.1 Art und Umfang der Lieferung (Paket, Palette, Spedition oder Abholung) sowie die Versandkosten werden individuell vereinbart oder ergeben sich aus der laufenden Geschäftsbeziehung.

4.2 Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich (Fixtermin) bestätigt wurden. Eine bestätigte Lieferwoche ist ein voraussichtlicher Termin und bezieht sich auf die Bereitstellung bzw. Auslieferung ab unserem Lager.

4.3 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Käufer zumutbar sind. Sie können gesondert berechnet werden. Bei rückständigen Mengen darf die Zahlung bereits erfolgter Teillieferungen nicht verweigert werden.

4.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person, spätestens mit Verlassen unseres Lagers, auf den Käufer über. Bei Abholung geht die Gefahr mit Übergabe bzw. Bereitstellung und Mitteilung der Abholbereitschaft über. Dies gilt auch bei Teillieferungen und wenn wir die Versandkosten übernehmen.

4.5 Transportschäden und Fehlmengen sind auf dem Frachtbrief bzw. Lieferschein zu vermerken und vom Frachtführer bestätigen zu lassen. Äußerlich nicht erkennbare Transportschäden sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt, in Textform anzuzeigen.

4.6 Gerät der Käufer in Annahmeverzug, dürfen wir den entstehenden Schaden einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) ersetzt verlangen.

5. Höhere Gewalt

5.1 Ereignisse höherer Gewalt und sonstige unvorhersehbare, von uns nicht zu vertretende Umstände (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Streik, behördliche Maßnahmen, Störungen der Transportwege, Ausfall von Vorlieferanten trotz ordnungsgemäßer Eindeckung) verlängern die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

5.2 Dauert die Behinderung länger als drei Monate, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Käufers erstatten wir unverzüglich.

6. Zahlung und Zahlungsverzug

6.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung per Vorkasse oder bar bzw. unbar bei Übergabe der Ware. Vereinbarte Zahlungsziele ergeben sich aus der Auftragsbestätigung bzw. der Rechnung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Zahlungseingang auf unserem Konto. Skontoabzüge sind nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

6.2 Rechnungen können wir elektronisch, insbesondere als E-Rechnung in einem strukturierten Format, übermitteln. Der Käufer stellt sicher, dass er E-Rechnungen empfangen kann.

6.3 Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (derzeit 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz) sowie die Verzugspauschale von 40 Euro gemäß § 288 BGB zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

6.4 Bei Zahlungsverzug dürfen wir weitere Lieferungen von Vorkasse abhängig machen oder zurückhalten, bis alle fälligen Forderungen beglichen sind.

6.5 Der Käufer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung unser Eigentum (Vorbehaltsware).

7.2 Der Käufer darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

7.3 Der Käufer tritt uns bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in Höhe unseres Rechnungsbetrags (einschließlich Umsatzsteuer) sicherungshalber ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Eingezogene Beträge sind, soweit unsere Forderungen fällig sind, unverzüglich an uns abzuführen.

7.4 Bei Zahlungsverzug oder einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers können wir die Einziehungsermächtigung widerrufen und die Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen. Der Käufer hat uns dann die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen.

7.5 Über Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware (z. B. Pfändungen) hat der Käufer uns unverzüglich in Textform zu informieren und die Dritten auf unser Eigentum hinzuweisen.

7.6 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, geben wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl frei.

8. Mängelrüge und Gewährleistung

8.1 Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel, Falsch- und Mengenabweichungen sind innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Ware in Textform anzuzeigen. Versteckte Mängel sind innerhalb von 7 Werktagen nach ihrer Entdeckung in Textform anzuzeigen. Beanstandete Ware darf vor der Rüge nicht verarbeitet, zugeschnitten oder weiterveräußert werden.

8.2 Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung mangelfreier Ware. Hierfür ist uns eine angemessene Frist einzuräumen.

8.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Käufer unzumutbar, kann er nach den gesetzlichen Vorschriften den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Bei nur unerheblichen Mängeln ist ein Rücktritt ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche richten sich nach Ziffer 9.

8.4 Handelsübliche Abweichungen gemäß Ziffer 2.3 sowie natürliche Abnutzung, unsachgemäße Behandlung, Lagerung oder Reinigung begründen keinen Mangel.

8.5 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Ansprüchen wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in den Fällen des Lieferantenregresses nach §§ 445a, 445b, 478 BGB; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

8.6 Die Rückgriffsansprüche des Käufers bei einem Weiterverkauf an Verbraucher (§§ 445a, 445b, 478 BGB) bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

9. Haftung

9.1 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

9.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf) ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.3 Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

9.4 Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

10. Eigenmarken, Fulfillment und Werbemittel

10.1 Bei Produktion unter der Marke des Käufers (Eigenmarke) sichert der Käufer zu, dass er zur Nutzung der von ihm vorgegebenen Marken, Logos, Designs und Kennzeichnungen berechtigt ist und diese keine Rechte Dritter verletzen. Er stellt uns insoweit von Ansprüchen Dritter frei. Einzelheiten wie Mindestmengen, Kennzeichnung und Abnahmepflichten werden gesondert vereinbart.

10.2 Für Fulfillment-Leistungen (Dropshipping), insbesondere Lagerung, Kommissionierung und Versand an Endkunden des Käufers, gelten ergänzend die jeweils gesondert getroffenen Vereinbarungen. Der Käufer bleibt gegenüber seinen Endkunden Verkäufer und ist für die Erfüllung der ihm obliegenden gesetzlichen Pflichten (z. B. Informations- und Widerrufspflichten) selbst verantwortlich.

10.3 Kostenlos zur Verfügung gestellte Werbematerialien und verkaufsfördernde Gegenstände bleiben unser Eigentum und sind bei Beendigung der Geschäftsbeziehung auf Verlangen zurückzugeben.

11. Verpackung

11.1 Wir erfüllen unsere Pflichten als Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz und der EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Informationen zu unseren Verpackungen und die zugehörigen Konformitätserklärungen finden Sie auf unserer Website.

11.2 Die Rücknahme von Transport- und Umverpackungen, die nicht bei privaten Endverbrauchern anfallen, erfolgt nach Absprache an unserem Standort in Kerpen, soweit die Verpackungen restentleert, sortenrein und sauber sind.

12. Datenschutz

12.1 Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Käufers und seiner Ansprechpartner zur Durchführung des Vertrags und der Geschäftsbeziehung nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung auf www.ayyildizhali.de.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

13.2 Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung Köln. Wir sind auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu klagen.

13.3 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Kerpen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

13.5 Diese AGB liegen in deutscher und englischer Sprache vor. Bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

Ayyildiz Hali GmbH · Computacenter Park 2-4 · 50170 Kerpen-Sindorf · Registergericht: Amtsgericht Köln, HRB 72122